Michael Vietz
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20.01.2017, 12:04 Uhr | Büro Michael Vietz: Dr. Karsten Hecht/BMAS
Bundesteilhabegesetz große sozialpolitische Reform dieser Legislaturperiode
Michael Vietz: „Wichtiger Schritt für Menschen mit Beeinträchtigungen!“

Mit dem Bundesteilhabegesetz wird eine der großen sozialpolitischen Reformen dieser Legislaturperiode umgesetzt. Damit werden mehr Möglichkeiten und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Gleichzeitig werden die Kommunen und Länder entlastet, da Grundsicherungs- und Eingliederungsleistungen in Zukunft getrennt sowie teilweise vom Bund übernommen werden. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist ein umfassendes Gesetzespaket, das viele Verbesserungen von der Prävention bis zur gesellschaftlichen Eingliederung vorsieht.




Früh handeln.

Das BTHG verpflichtet die Träger von Reha-Maßnahmen (wie z.B. die Bundesagentur für Arbeit oder die gesetzliche Rentenversicherung), frühzeitig drohende Behinderungen zu erkennen und gezielt Prävention noch vor Eintritt der Rehabilitation zu ermöglichen. Ziel ist es, bereits vor Eintritt einer chronischen Erkrankung oder Behinderung durch geeignete präventive Maßnahmen entgegenzuwirken und die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. Zur Unterstützung dieser gesetzlichen Pflicht wird der Bund auf fünf Jahre befristete Modellvorhaben mit den Jobcentern und der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von rund 200 Mio. Euro fördern.

Reha einfach machen. Leistungen wie aus einer Hand.

In Zukunft ist ein einziger Reha-Antrag ausreichend, um ein umfassendes Prüf- und Entscheidungsverfahren in Gang zu setzen, auch wenn Sozialamt, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfall-, Kranken- und Pflegekasse für unterschiedliche Leistungen zuständig bleiben. Dafür werden die Regelungen zur Zuständigkeit und zur Einführung eines trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahrens für alle Rehabilitationsträger gesetzlich definiert.

Mehr Selbstbestimmung. Unabhängig beraten.

Flankiert wird dies durch ein vom Bund gefördertes träger- und leistungserbringerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Dort wird insbesondere Beratung von Menschen mit Behinderungen durch Menschen mit Behinderungen angeboten ("Peer Counseling"). Das Angebot setzt auf bestehenden Strukturen auf und wird vom Bund mit rund 60 Mio. Euro jährlich unterstützt.

Mehr Teilhabe. Mehr Möglichkeiten.

Bessere Teilhabe am Arbeitsleben wird durch mehr Übergänge in Arbeit ermöglicht. Anstelle der Werkstattleistungen sind künftig auch Lohnkostenzuschüsse und Unterstützung im Betrieb durch ein Budget für Arbeit in Höhe von 100 Mio. Euro möglich. Erstmals wird in einem eigenen Kapitel klargestellt, dass die Teilhabe an Bildung eine eigene Reha-Leistung ist. Damit werden nun Assistenzleistungen für höhere Studienabschlüsse wie ein Masterstudium oder in bestimmten Fällen auch eine Promotion ermöglicht. Die Leistungen zur sozialen Teilhabe werden neustrukturiert, ergänzt und konkretisiert. Erstmals wird ein eigener Tatbestand für Elternassistenz geschaffen. Damit erhalten Mütter und Väter mit Behinderungen einen klaren Anspruch auf die erforderlichen Leistungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder.

Mehr mitbestimmen. Vertretungsrechte stärken.

Die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen in den Schwerbehindertenvertretungen der Betriebe wird durch mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen verbessert. In den Werkstätten für behinderte Menschen erhalten die Werkstatträte mehr Rechte. Daneben wird die Position einer Frauenbeauftragten geschaffen, um geschlechtsspezifischer Diskriminierung besser entgegentreten zu können.

Mehr vom Einkommen. Weniger zum Offenlegen.

Mit dem BTHG führen wir die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe heraus und ermöglichen dadurch mehr individuelle Selbstbestimmung. Daher werden die Fachleistungen der Eingliederungshilfe zukünftig klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt und finanziert. Das ist ein kompletter Systemwechsel. Diese Leistungen waren teilweise von der Wohnform (z.B. Wohnung, Wohngemeinschaft oder Einrichtung) abhängig und es musste ein sehr großen Teil des Einkommens und Vermögens von der Person selbst sowie von dessen (Ehe-)Partner eingesetzt werden. Sparen war daher kaum möglich. Das wird mit dem BTHG anders.

Mehr Leistungs- und Qualitätskontrolle.

Durch Präzisierungen im Vertragsrecht werden bessere Möglichkeiten für effektivere Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfungen geschaffen. Auch die Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten der Anbieter von Leistungen für Betroffene werden erweitert. Damit wird sichergestellt, dass bezahlte Leistungen auch tatsächlich und in der vereinbarten Qualität erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie hier und hier.