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26.06.2017, 16:00 Uhr | Büro Michael Vietz: Dr. Karsten Hecht/CDU
Michael Vietz: „Bessere Pflege durch drei Pflegereformen in einer Wahlperiode!“
Mehr Personal, mehr Geld und zusätzliche Leistungen - Situation hat sich seit 2013 deutlich verbessert

Wir haben viel Geld in die Hand genommen, die Leistungen der Pflegeversicherung verbessert und Strukturen geschaffen, die die Familien entlasten und eine Qualitätspflege langfristig sicherstellen. Das ist ein Herzensanliegen der Union!


So helfen wir den Menschen in der Pflege: 

2,7 Millionen Menschen in Deutschland sind auf Pflege angewiesen. Viele Ältere, Kranke oder Behinderte brauchen dabei dauerhaft Hilfe – im Haushalt, für den Tagesablauf oder für ein erfülltes Leben. Pflegebedürftigkeit in einer Familie bedeutet immer eine große Herausforderung – emotional, zeitlich und finanziell. Für die CDU ist klar, dass der Staat in dieser Situation so viel Hilfe und Unterstützung leisten muss wie möglich.

Auch der Anspruch an moderne Pflege verändert sich. Heute ist es für Frauen und Männer gleichermaßen selbstverständlich, Berufstätigkeit mit dem Familienleben zu verbinden. Das bedeutet aber auch, dass viel liebevolle und fürsorgliche Pflegearbeit nicht mehr in der Familie geleistet werden kann. Zudem haben viele Menschen weder Ehepartner noch eigene Kinder, die ihre Pflege im Fall von Krankheit oder im Alter übernehmen könnten. Pflegerinnen und Pfleger leisten hier zunehmend wertvolle Hilfe.

Diese Entwicklungen erfordern ein Umdenken und eine Neuordnung der Pflege. Die CDU hat diese Aufgabe angepackt. Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen und dem Pflegeberufsgesetz haben wir die Pflege neu ausgerichtet – durch eine Ausweitung der Leistungen, zusätzliches Geld für Pflegeplätze, Ausstattung und Personal. Insgesamt wurden die Leistungen um 20 Prozent erhöht. Jährlich stehen 5 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Bis zu 500.000 Personen zusätzlich können profitieren.

So tragen wir dazu bei, dass auch künftig alle Pflegebedürftigen in Deutschland eine gute und liebvolle Pflege bekommen können.

I. Passgenaue Hilfe für Pflegebedürftige

Wann braucht ein Mensch Pflege? Geht es nur um körperliche Einschränkungen oder auch um geistige? Geht es um Hilfe zum Aufstehen, Anziehen und Essen – oder geht es auch um den Einkauf und die Einnahme von Medikamenten? Das alte Pflegegesetz hatte diese Fragen nicht ausreichend beantwortet. Mit der Neuausrichtung haben wir darauf reagiert.

Fünf Pflegegrade für passende Hilfe

Aus drei Pflegestufen sind zum 1. Januar 2017 fünf neue Pflegegrade geworden. Der Vorteil: Die Begutachtung führt zu einer genaueren Einstufung und berücksichtigt viel umfassender als bisher die Beeinträchtigung der Menschen in allen Lebensbereichen, in denen die Pflege helfen kann.

Und das neue Gesetz wirkt, sagt auch der Medizinische Dienst des Kassen-Spitzenver­bands. Die Anträge auf Pflegeleistungen seien stark angestiegen – im ersten Quartal um 31 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. (merkur.de, 21.04.2017)

„Steigende Anerkennung“, titelt die „Süddeutsche“ am gleichen Tag und fährt fort: „Auch für Reformen gibt es eine Bilanz der ersten hundert Tage, und die fällt in Sachen Pflege recht positiv aus. 80 000 Menschen mehr als sonst bekamen im ersten Quartal Leistungen aus der Pflegeversicherung.“

Berücksichtigung geistiger und seelischer Krankheiten

Schon immer werden körperliche Beeinträchtigungen für einen Anspruch auf Pflege anerkannt. Seit Jahresanfang werden auch geistige und seelische Beeinträchtigungen bei der Begutachtung berücksichtigt. Vor allem Ältere mit Demenz profitieren davon.

II. Wir haben die Pflege zu Hause gestärkt

Die meisten Pflegebedürftigen möchten in ihren eigenen vier Wänden leben, so lange es geht. Diesen Wunsch unterstützen wir.

1. Es gibt mehr Geld

Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden erhöht. Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden geringfügig angehoben. Dadurch können zusätzliche Leistungen finanziert werden:

Es gibt ein höheres Pflegegeld und mehr Geld für Pflegehilfsmittel

Für alle zu Hause betreuten Pflegebedürftigen haben wir das Pflegegeld seit 1. Januar 2015 erhöht. Bis zu 40 Euro stehen pro Monat für Verbrauchsprodukte wie Betteinlagen oder Einmalhandschuhe zur Verfügung.

Es gibt höhere Zuschüsse für notwendige Umbauten

Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen können bis zu 4.000 Euro beantragen – etwa für Arbeiten zur Türverbreiterung oder zum Badezimmerumbau.

Weniger Bürokratie

Wir haben unnötige Bürokratie abgeschafft. Für Hilfsmittel wie Gehhilfen oder Duschstühle sind seit dem 1. Januar 2017 keine Anträge mehr nötig – vorausgesetzt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) empfiehlt diese in seinem Gutachten.

2. Es gibt mehr Unterstützung

Viele Menschen möchten Familienangehörige zu Hause pflegen. Doch die Pflege zu Hause ist oft körperlich anstrengend und braucht viel Zeit. Zudem kostet Pflege auch Geld. In so einem Fall hilft es, wenn pflegende Angehörige Unterstützung von außen bekommen können – ob als finanziellen Zuschuss oder als tatkräftige Unterstützung. Genau dafür hat sich die CDU stark gemacht.

Neue Angebote helfen im Alltag

Seit dem 1. Januar 2017 können alle Pflegedürftigen den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat in Anspruch nehmen. Damit können sie Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag bezahlen.

Höhere Leistungen bei der Hilfe  durch Pflegedienste

Für alle Pflegebedürftigen sind seit 1. Januar 2015 die Leistungen beim Einsatz eines Pflegedienstes in der häuslichen Pflege gestiegen (Pflegesachleistungen).

Tages- und Nachtpflege wird erweitert

Werden Pflegebedürftige hauptsächlich zu Hause gepflegt und nur anteilig in einer Einrichtung, zahlt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen bis zu 1.995 Euro im Monat. Für diese Tages- und Nachtpflege steht jetzt mehr Geld zur Verfügung. Für die Pflege zu Hause können darüber hinaus zusätzlich Pflegegeld oder/und Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden. Sie werden nicht mehr mit Geld- und Sachleistungen verrechnet.

Kurzzeitpflege wird ausgeweitet

Bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege sind im Jahr möglich. Das ist eine zeitlich befristete vollstationäre Pflege. Sie ermöglicht pflegenden Angehörigen, auch mal eine Auszeit zu nehmen und selbst Erholung zu finden.

Betreute Wohngruppen werden gefördert

Auch für Pflegebedürftigen in Wohngruppen gibt es Vorteile. Für die Gründung einer WG sowie für Maßnahmen für den Wohnungsumbau gibt es eine Anschubfinanzierung. Pflegebedürftige erhalten zudem einen monatlichen Wohngruppenzuschlag.

3. Unterstützung für pflegende Angehörige

 Pflegen kostet Zeit, ist anstrengend und erfordert Kenntnisse, die viele erst erlernen müssen. Viele Menschen verzichten für die Pflege Dritter ganz oder teilweise auf Einkommen und Absicherung. Mehr zu leisten und weniger dafür zu bekommen, ist nicht fair. Deshalb haben wir uns für eine bessere Absicherung und für Lohnersatzleistungen stark gemacht.

Die Pflege zu Hause wird erleichtert

Pflegende Angehörige können an einem kostenlosen Pflegekurs teilnehmen. Diesen Kurs bezahlt die Pflegekasse. Außerdem haben sie oder weitere Personen Anspruch auf Pflegeberatung – mit oder ohne Beteiligung der pflegebedürftigen Person. Voraussetzung ist das Einverständnis der pflegebedürftigen Person.

Pflegende können öfter mal eine Auszeit nehmen

Pflegende Angehörige können bis zu sechs Wochen im Jahr eine Auszeit von der Pflege nehmen. Für diese Zeit wird die sogenannte Verhinderungspflege durch andere Personen übernommen.

Freistellung vom Beruf wird unterstützt

Wer berufstätig ist und gleichzeitig die Pflege von Angehörigen übernimmt, kann dafür vom Beruf freigestellt werden.

 

Pflegeunterstützungsgeld: Für Kurzzeitpflege – z. B. bei Krankheit oder nach einem Unfall – können Pflegende maximal zehn Tage einmalig Lohnersatzleistungen in Anspruch nehmen. Diese Ersatzleistung ist aber an bestimmte Vorrausetzungen gebunden.

Familienpflegezeit: Bei längerer Pflege können Pflegende ihre Arbeitszeit bis zu zwei Jahren reduzieren.

Die soziale Absicherung Pflegender wurde verbessert

 

Seit dem 1. Januar 2017 erhalten mehr pflegende Angehörige als bisher einen Anspruch auf Rentenversicherungsbeiträge. Dieser Anspruch entsteht, wenn jemand Angehörige mindestens 14 Stunden pro Woche ohne Bezahlung pflegt. Auch der Schutz in der Arbeitslosenversicherung verbessert sich.

 

Weniger Bürokratie durch Beratung aus einer Hand

 

Wird Pflege nötig, belastet das Pflegebedürftige und Angehörige. Zusätzliche Lasten durch unnötige Wege oder Bürokratie wollen wir abbauen. Die Kommunen können künftig die Beratung in den Pflegestützpunkten bündeln. Die Kommunen können selbst Hilfen zur Unterstützung im Alltag anbieten.

 

III. Wir unterstützen Pflege in einer Pflegeeinrichtung

 

Für viele Pflegebedürftige ist die Pflege zu Hause nicht möglich. Sie müssen in einer Pflegeeinrichtung betreut oder gepflegt werden. Das aber kostet viel Geld. Denn hier fallen Kosten für Unterbringung, Versorgung und die Pflege selbst an. Früher konnte stationäre Pflege deshalb unter Umständen zur „Armutsfalle“ werden – für Betroffene und sogar für unmittelbare Angehörige, die dafür zahlen mussten.

 

Mit der Pflegereform 2015 haben wir dieses Risiko verringert. Wir meinen: Pflegebedarf soll nicht dazu führen, dass Patienten zum Sozialfall werden. Pflege von Partnern, Eltern oder Kindern fordert den Betroffenen viel ab. Es darf nicht auch noch zum Lebensrisiko für Angehörige werden.

 

Unsere Maßnahmen im Detail

 

Höhere Leistungsbeträge = höhere Zuschüsse

 

Für alle Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege wurden am 1. Januar 2015 die Leistungsbeträge angehoben. Das heißt: Die Pflegeversicherung übernimmt einen größeren Teil der Kosten. Damit kann der Pflegebedarf zu einem größeren Teil von der Pflegeversicherung abgedeckt werden.

 

Eigenanteil wird festgeschrieben

 

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in jeder vollstationären Pflegeinrichtung ein so genannter einrichtungseinheitlicher pflegebedingter Eigenanteil. Das heißt: Es gibt innerhalb ein und derselben Einrichtung keinen Unterschied mehr bei den pflegebedingten Eigenanteilen der Bewohnerinnen und Bewohner mit den Pflegegraden 2 bis 5. Hier zahlen alle die gleiche Summe zu.

 

Mehr Betreuungsangebote

 

Pflege besteht nicht nur aus Hilfe im Alltag. Für viele Pflegebedürftige gehört auch die persönliche Ansprache dazu, Zeit zum Erzählen und Ansprechpartner zum Zuhören. Auch bisher geleistete Dienste bekommen mehr Zeit – z. B. für Spaziergänge oder Vorlesen. Seit dem 1. Januar 2017 kommen zusätzliche Betreuungsangebote allen stationär Gepflegten zugute.

 

Unterstützung für Pflegekräfte

 

Pflegekräfte leisten wertvolle Hilfe im Alltag und einen unschätzbaren Dienst für unsere Gesellschaft. Sie schenken geduldig und liebevoll Aufmerksamkeit gegenüber den Sorgen und Nöten ihrer Patienten und deren Angehörigen. Über Jahre nahmen die Aufgaben immer weiter zu. Die Zahl der Pflegekräfte blieb deutlich unter dem Bedarf. Die CDU hat seit 2005 hier entscheidende Fortschritte durchsetzen können.

 

Unsere Maßnahmen im Detail

 

Zusätzliche Betreuungskräfte

 

Zusätzliche Betreuungskräfte erleichtern den Alltag in der Pflege – sowohl für die Pflegebedürftigen als auch für die Fachkräfte. Durch die Pflegestärkungsgesetze ist die Zahl der Betreuungskräfte in der stationären Pflege deutlich gestiegen – von 28 000 auf aktuell 49 000.

 

Mehr Beschäftigte in der Altenpflege

 

Heute arbeiten über eine Million Beschäftigte in der Altenpflege. Das sind 40 Prozent mehr als noch vor 10 Jahren. Rund 400 000 neue Mitarbeiter wurden zusätzlich eingestellt. Dadurch haben Pflegekräfte wieder mehr Zeit für ihre Patienten.

 

Einfachere Pflegedokumentation

 

Die Pflegedokumentation in Pflegeeinrichtungen wurde vereinfacht. Denn Zeit für Bürokratie kostet wertvolle Pflegezeit. Jetzt haben Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflege.

 

IV. Wir modernisieren die Pflegeausbildung

 

Pflegekräfte brauchen für ihren herausfordernden Job eine gute Ausbildung. Deshalb haben wir die Pflegeausbildung moderner und flexibel gestaltet. Neben der neuen allgemeinen Pflegeausbildung bleiben die Spezialisierungen zur Alten- und Kinderkrankenpflege erhalten. Auszubildende können selbst entscheiden, ob sie sich weiterhin spezialisieren wollen. Das Schulgeld wird abgeschafft.

 

Alternative Ausbildungswege

 

Künftig beginnt in allen Pflegeschulen die Ausbildung mit einer zweijährigen gemeinsamen (generalistischen) Pflegeausbildung. Nach zwei Jahren entscheiden die Auszubildenden selbst: Sie können die gemeinsame Ausbildung fortsetzen oder im Bereich der Kinderkranken- oder Altenpflege den bisherigen Abschluss als Altenpfleger/in oder Kinderkrankenpfleger/in wählen. Einen Einzelabschluss in der Krankenpflege wird es künftig nicht mehr geben.

 

So erhalten Pflegeschüler die Möglichkeit, in den ersten zwei Jahren zu prüfen, welche Richtung sie bevorzugen würden.

 

Bewertung nach sechs Jahren

 

Sechs Jahre nach Beginn der neuen Ausbildung erfolgt eine Auswertung. Haben bis dahin mehr als die Hälfte aller Auszubildenden den gemeinsamen Abschluss mit dem entsprechenden Schwerpunkt gewählt, sollen die eigenständigen Berufsabschlüsse auslaufen und nicht mehr weitergeführt werden.

 

Einheitliche Finanzierung der Ausbildung

 

Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds. Das in manchen Bundesländern noch zu zahlende Ausbildungsgeld wird es in Zukunft nicht mehr geben. Weil damit keine Unterschiede bei Kosten und Finanzierung bestehen, können die Auszubildenden frei entscheiden, welchen Ausbildungsweg sie nehmen wollen. Dadurch wird sich das bessere Modell am Arbeitsmarkt fair durchsetzen.

 






Das Faktenblatt können Sie hier herunterladen!




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