Gläserner Abgeordneter

Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont
Die Aufwandsentschädigung für Kreistagsabgeordnete des Landkreises Hameln-Pyrmont ist in der "Entschädigungssatzung des Landkreises Hameln-Pyrmont für die Kreistagsabgeodneten und die nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder" geregelt.

Nach der aktuellen Satzung erhalten Kreistagsabgeordnete (sofern sie keine andere Funktion wie z.B. Fraktionsvorsitzende, Stv.Landräte oder Kreisausschussmitglieder bekleiden) eine monatliche Aufwandsentschädigung von 200€ zuzüglich (seit 2015) 20€ bei Nutzung der elektronischen Ladung (sprich Tablet etc.), sowie jeweils ein Sitzungsgeld in Höhe von 25€. Hinzu kommt die Erstattung von Fahrtkosten mit 0,30€ je gefahrenen Kilometer bzw. die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel.

Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf Erstattung eines nachgewiesenen Verdienstausfalls.

Mitglied des Kreistages war ich vom 1. November 2011 bis zum 31. Oktober 2016. Über war ich in keinem Gremium Mitglied, in dem Anspruch auf Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgeld besteht.


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