Gläserner Abgeordneter

Deutscher Bundestag
Die Abgeordnetenentschädigung als Mitglied des Bundestages ist gesetzlich durch das "Abgeordnetengesetz" (AbgG) eindeutig und nachvollziehbar geregelt. Eine umfangreiche und gut aufgegliederte Aufstellung über die einem Abgeordneten zustehenden Leistungen finden Sie - regelmäßig auf den aktuellen Stand gebracht - auf der Seite des Deutschen Bundestages (hier).

Aktuell (Stand Juli 2016) bedeutet dies im Wesentlichen eine Abgeordnetenentschädigung in Höhe von monatlich 9.327,21€, die voll zu versteuern ist. Sowie eine Kostenpauschale in Höhe von monatlich 4.305,46€. Letztere ist zwar steuerfrei, dafür kann ich jedoch in meiner Steuerklärung keinerlei Werbungskosten für meine Mandatstätigkeit (z.B. Unterhalt Wahlkreisbüros, Fahrten im Wahlkreis, Unterkunft in Berlin) in Anrechnung bringen.

Bei der Krankenversicherung, bei der es für Abgeordnete ein Wahlrecht gibt, habe ich mich für einen weiteren Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden. Insofern bin ich auch weiterhin von jeder Entscheidung, die der Deutsche Bundestag in diesem Themenbereich fällt, direkt persönlich mit betroffen.

Über den Deutschen Bundestag bin ich seit dem Jahreswechsel 2015/16 Mitglied im Aufsichtsrat des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) sowie im Beirat Zivile Krisenprävention. Beide Ämter sind ehrenamtlich.



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